Im Falle einer Absage:
Es kann immer mal vorkommen, dass Sie bzw. Ihr Kind den Termin nicht wahrnehmen können.
Bedenken Sie jedoch bitte, dass unsere Praxis eine Bestellpraxis ist:
Wir halten die Zeit für einen mit Ihnen vereinbarten Termin für Sie frei. Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie, diesen spätestens 24 Stunden vorher abzusagen, auch an Sonn- und Feiertagen.
Bei kurzfristigeren Terminabsagen oder unentschuldigtem Fernbleiben gestattet uns der Gesetzgeber, Ihnen die Kosten für diesen Termin privat in Rechnung zu stellen.