Zum ersten Termin:
Wenn Sie das erste Mal zu uns kommen, sollten Sie eine ärztliche Verordnung, eine sogenannte Heilmittelverordnung für Maßnahmen der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie mitbringen. Ebenso eventuell vorhandene Vorbefunde.
Diese Heilmittelverordnung kann vom HNO-Arzt, Kinderarzt, Allgemeinmediziner, Neurologen, Phoniater, Kieferorthopäden oder Zahnarzt ausgestellt werden.
Bitte beachten Sie, dass Sie innerhalb von 28 Tagen nach dem Ausstellungsdatum der Verordnung mit der logopädischen Therapie beginnen müssen. Daher ist es sinnvoll, dass Sie sich zunächst einen Termin bei uns geben lassen wenn Ihnen Ihr Arzt eine Verordnung in Aussicht stellt, bevor die Verordnung dann tatsächlich ausgestellt wird.
Die logopädische Behandlung ist eine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen.
Sie ist als Heilmittel ein Teil der medizinischen Grundversorgung. Patienten unter 18 Jahren sind generell von allen Zuzahlungen befreit.
Gesetzlich Versicherte ab dem 18. Lebensjahr müssen pro Verordnung eine Pauschale von 10,00 € und pro erbrachter Therapiestunde eine Zuzahlung in Höhe von 10% leisten.